Das Rathaus in Monheim

Aktuelles | "News-Ticker": Steueramt (VG|FB5)

Mittwoch, 03. Juli 2024

FB5 - Steueramt

Aktuelle Infos, Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

         

Nächste Fälligkeiten
... die nicht jeden Monat anfallen: 

  • Juli: Verbesserungsbeiträge Daiting (EWS)
  • August: Quartalsfälligkeiten (sh. unten)

Weitere, regelmäßig wiederkehrende Zahlungstermine finden Sie in unserer Jahresübersicht.


Juli 2024:  Meldung von Änderungen zur neuen Grundsteuer (ab 2025)

Laut Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern (LfSt) steht nun das neuen Online-Verfahren und der Vordruck: "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)" mit der dazugehörigen Ausfüllanleitung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Abschnitt: "Anzeige von Änderungen" auf der Internetseite für die bayerische Grundsteuer: www.grundsteuer.bayern.de

Unsere, kommunalen Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.

 

Mai/Juni 2024:  Beitrag für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Daiting (VBS-EWS)

Anfang Juni (Bescheiddatum vom 31.05.2024) sollte ein (Mit-) Eigentümer für Grundstücke, die von der öffentlichen Entwässerung erschlossen sind, einen (Schlussrechnungs-) Bescheid erhalten. Die Grundlagen für die Festsetzung nach beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen ergeben sich aus der vom Gemeinderat beschlossenen Satzung sowie den allgemeinen beitragsrechtlichen Veranlagungsgrundsätzen. Der im jeweiligen Bescheid ausgewiesene Fälligkeitsbetrag ist spätestens bis zum 05.07.2024 zu überweisen. Evtl. eingehende Anfragen und Widersprüche werden grds. gesammelt und je nach zeitlicher Möglichkeit dann (gebündelt) geprüft und abgearbeitet. Wir versuchen, dass evtl. erforderliche Änderungen möglichst bis Ende Juni und somit noch vor dem Eintritt der Fälligkeit geprüft und berücksichtigt werden können.

       

15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten und Abrechnung der Miet-Nebenkosten (Wasser/Abwasser) für das Vorjahr

Zum 15. eines Vierteljahres werden neben evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres auch wieder die viertel-jährlichen Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Ebenfalls werden zu diesen sog. Quartalsfälligkeiten am 15. des Monats Februar, Mai, August und November evtl. noch offene Kleinbeträge mit abgebucht.

Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen.
    

=> Weitere, frühere Meldungen (zu Vorjahren) finden Sie in unserem Archiv.   

     

Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):

Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.

Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!

  

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